Der GKV Spitzenverband hat entschieden:

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Die Fledermaus Orientierungshilfe ist ins Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgenommen. Damit erfüllt sie die besonderen Qualitätsanforderungen eines Blindenhilfsmittels hinsichtlich der Funktionstauglichkeit und Sicherheit, und ihr medizinischer Nutzen ist belegt. Blinde und sehbehinderte Menschen können nun per Verordnung vom Arzt eine Kostenübernahme der Orientierungshilfe Fledermaus durch die Krankenkasse beantragen [Pos.-Nr.: 07.50.02.0002, Fledermaus Orientierungshilfe; Art.-Nr. FLM V1]

Die Fledermaus signalisiert durch akustische und/oder Vibrations-Signale intuitiv erfahrbar die Abstände zu Objekten, die sich in einem Radius von circa drei Metern befinden. Das erweitert den Aktionsrahmen des Langstocks deutlich. In Kombination mit diesem schützt die Fledermaus Kopf und Oberkörper vor Kollisionen. Die Fledermaus dient ebenso als Hinweisgeber zur räumlichen Orientierung, etwa zur Verortung von offenen Türen, Durchgängen, Fenstern und anderen Öffnungen.

Als Weltneuheit kombiniert die Orientierungshilfe Fledermaus dafür die Vorteile von Infrarot und Ultraschall im handlichen, intuitiv zu bedienenden Gerät. Das Besondere: Sie kann dank der neuen Kombi-Technologie sowohl Glastüren als Hindernisse erkennen und entfernte Gegenstände verorten, als auch Öffnungen finden. Sie reagiert auch auf weiche Objekte wie Polstermöbel, Felle oder flauschige Stoffe. Die Fledermaus macht zudem auf bewegte Objekte aufmerksam, etwa sich annähernde oder entfernende Personen. All dies geschieht vollautomatisch, ohne dass Einstellungen vorgenommen werden müssen. Damit hilft sie, sich zielgerichtet und selbstbewusst zu bewegen.

Die Kombi-Technologie ist patentrechtlich geschützt. Beides, die Ultraschall-Wellen und das Infrarotlicht sind für Mensch und Tier nicht wahrnehmbar und völlig ungefährlich.
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