Der EinkaufsFuchs ist unersetzlich:
Immer wieder hören wir, dass ein EinkaufsFuchs-Benutzer von seiner Krankenkasse aufgefordert wird, seinen EinkaufsFuchs zurückzugeben, wenn er eine Kamerabrille beantragt. Oft gehen die Kassen dabei sehr forsch vor und überrumpeln den Fuchs-Besitzer geradezu: „Sie bekommen die Kamerabrille nur, wenn Sie den EinkaufsFuchs zurückgeben“. Lässt man sich darauf ein, muss man in der Regel erst den EinkaufsFuchs zurückgeben, bevor man die Kamerabrille bekommt. Wenn man dann feststellt, dass die Kamerabrille bei der Produkterkennung längst nicht das leistet, was der EinkaufsFuchs kann, ist es oft zu spät. Auch bei Vorlesegeräten und Farberkennungsgeräten bekommen wir oft ähnliches mitgeteilt.
Fazit: Wenn Hilfsmittel wirklich helfen sollen, ist es mit einem einzigen Gerät nicht getan.
Sollten Sie in eine solche Situation geraten, wenden Sie sich am besten an uns. Die kluge FuchsFamilie steht Ihnen sehr gerne mit Rat und Tat hilfreich zur Seite.
Beistand bekommen Sie außerdem bei der Rechtsberatung der rbm (Rechte behinderter Menschen)