So kommen Sie zu Ihrem EinkaufsFuchs
Der EinkaufsFuchs ist erstattungsfähig, das heißt, dass seine Kosten vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Sie brauchen sich dazu lediglich von Ihrem Arzt ein Rezept für das “Produkterkennungsgerät EinkaufsFuchs” ausstellen zu lassen. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Arzt auch Ihre Diagnose auf dem Rezept angibt.
Der EinkaufsFuchs ist im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen unter der Positionsnummer 07.99.04.2001 eingetragen. Das bedeutet, dass er als zugelassenes Hilfsmittel nicht das Budget Ihres Arztes belastet.
Schicken Sie das Rezept an: Firma SynPhon, Im Steinig 6, in 76703 Kraichtal. Wir reichen das Rezept für Sie bei der Krankenkasse ein und begleiten Sie im Bewilligungsprozess. Sobald uns die Bewilligung vorliegt, senden wir Ihnen den EinkaufsFuchs zu.