Der GKV Spitzenverband hat entschieden:
Die Fledermaus Orientierungshilfe ist ins Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgenommen. Damit erfüllt sie die besonderen Qualitätsanforderungen eines Blindenhilfsmittels hinsichtlich der Funktionstauglichkeit und Sicherheit, und ihr medizinischer Nutzen ist belegt. Blinde und sehbehinderte Menschen können nun per Verordnung vom Arzt eine Kostenübernahme …